„Rente mit 63“, „Rente mit 67“ – rund um den Rentenbeginn kursieren viele Zahlen, und kaum eine gilt für alle. Wann genau Sie in Rente gehen können, hängt vor allem von zwei Dingen ab: von Ihrem Geburtsjahr und davon, wie viele Versicherungsjahre Sie gesammelt haben. Und fast immer gibt es einen Zielkonflikt – früher in Rente bedeutet in der Regel eine dauerhaft niedrigere Rente. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Altersgrenzen, erklärt, wie Abschläge wirken, und zeigt, worauf Sie vor der Entscheidung achten sollten.
Die Regelaltersgrenze: der Rentenbeginn ohne Abschläge
Die Regelaltersrente ist der klassische Weg in den Ruhestand: Wer die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht und die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat, erhält seine volle Rente – ohne jeden Abschlag. Seit 2012 wird diese Altersgrenze allerdings schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben, um die längere Lebenserwartung auszugleichen.
Für alle, die ab 1964 geboren sind, gilt die volle Altersgrenze von 67 Jahren. Wer früher zur Welt kam, profitiert von der Übergangsregelung und erreicht die Regelaltersrente ein paar Monate eher – die genaue Grenze richtet sich nach dem Geburtsjahr. Die folgende Tabelle zeigt die schrittweise Anhebung für die Jahrgänge, die in den nächsten Jahren an der Reihe sind.
| Geburtsjahr | Reguläre Altersgrenze |
|---|---|
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Übersicht zur Orientierung. Verbindliche Werte für Ihr Geburtsdatum nennt die Deutsche Rentenversicherung.
Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“)
Die viel zitierte „Rente mit 63“ ist offiziell die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten nachweisen kann, darf vorzeitig und ohne Abschläge in den Ruhestand. Zu diesen 45 Jahren zählen nicht nur Beschäftigungszeiten, sondern zum Beispiel auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege oder – mit Einschränkungen – des Bezugs von Arbeitslosengeld I.
Wichtig: Auch diese Altersgrenze wird angehoben. Die „63“ gilt längst nicht mehr für alle. Für jüngere Jahrgänge liegt die abschlagsfreie Grenze schrittweise höher, und für alle ab Jahrgang 1964 ist sie bei 65 Jahren angekommen. Die „Rente mit 63“ ist für sie also faktisch eine „Rente mit 65“ – weiterhin zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, aber eben nicht mehr mit 63.
Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre)
Wer die 45 Jahre nicht zusammenbekommt, aber auf 35 Versicherungsjahre kommt, kann trotzdem vorzeitig in Rente gehen – frühestens mit 63, allerdings mit Abschlägen. Für jeden Monat, den Sie die Rente vor Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze beziehen, wird sie dauerhaft gekürzt. Dieser Weg verschafft Flexibilität, kostet aber lebenslang einen Teil der Rentenhöhe – wie viel genau, zeigt der folgende Abschnitt.
So wirken Abschläge
Pro Monat vorzeitigen Rentenbeginns beträgt der Abschlag 0,3 % – das sind 3,6 % pro Jahr. Wer zwei Jahre früher geht, muss 24 × 0,3 % = 7,2 % dauerhaft hinnehmen: Aus 1.500 € Rente werden so rund 1.392 €, und zwar lebenslang, auch im hohen Alter. Umgekehrt gilt: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeitet und keine Rente bezieht, erhält Zuschläge von 0,5 % pro Monat zusätzlich – plus weiterer Rentenpunkte aus den zusätzlichen Beitragsjahren.
Weitere Rentenarten mit besonderen Altersgrenzen
Neben den drei großen Altersrenten gibt es Wege in den Ruhestand, die an die persönliche Lebenssituation anknüpfen:
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen – bei anerkannter Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50) und 35 Versicherungsjahren ist ein früherer Beginn möglich, ein Teil davon sogar abschlagsfrei.
- Erwerbsminderungsrente – greift unabhängig vom Alter, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Sie ist keine Altersrente, sichert aber das Einkommen bis zum regulären Rentenbeginn.
Hinzuverdienst neben der Rente
Wer vorzeitig in Rente geht, muss längst nicht mehr aufhören zu arbeiten. Mit der Reform der Hinzuverdienstgrenzen ist es möglich, neben einer vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das eröffnet Spielraum für einen gleitenden Übergang – etwa in Teilzeit. Beachten Sie aber: Zusätzliches Erwerbseinkommen erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen, und bei der Erwerbsminderungsrente gelten weiterhin eigene Grenzen. Die jeweils aktuellen Regelungen veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung.
Tipp
Bevor Sie einen Rentenbeginn festlegen, lohnt sich eine kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung – dort erhalten Sie eine verbindliche Auskunft über Ihre Wartezeiten, Ihre persönliche Altersgrenze und mögliche Abschläge. Prüfen Sie außerdem, ob Sie einen berechneten Abschlag durch freiwillige Ausgleichszahlungen ganz oder teilweise vermeiden können. Wie sich der Rentenbeginn auf die Höhe auswirkt, zeigt auch die Rentenformel.
Quellen & weiterführende offizielle Informationen
- Deutsche Rentenversicherung – Altersrenten & Altersgrenzen: deutsche-rentenversicherung.de
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Rente: bmas.de
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI): gesetze-im-internet.de/sgb_6