Förderung

Riester- und Rürup-Rente: Für wen lohnt sich das?

Unterzeichnung eines Vorsorgevertrags am Schreibtisch

Riester- und Rürup-Rente sind die beiden bekanntesten staatlich geförderten Formen der privaten Altersvorsorge – und werden regelmäßig verwechselt. Sie folgen aber völlig unterschiedlichen Logiken: Riester fördert vor allem über Zulagen und richtet sich an sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Familien, Rürup fördert über die Steuer und ist auf Selbstständige und Gutverdiener zugeschnitten. Dieser Ratgeber erklärt beide Systeme sachlich, ordnet die berechtigte Kritik ein und hilft Ihnen einzuschätzen, für wen sich welche Variante überhaupt lohnen kann – ohne Werbeversprechen und ohne Verkaufsdruck.

Die Riester-Rente: Vorsorge über Zulagen

Der Grundgedanke der Riester-Rente ist einfach: Der Staat legt Geld obendrauf, wenn Sie selbst regelmäßig einzahlen. Gefördert wird über staatliche Zulagen und – bei höheren Einkommen – zusätzlich über einen Sonderausgabenabzug bei der Steuer. Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob Zulagen oder Steuervorteil für Sie günstiger sind, und gewährt das Bessere.

Förderberechtigt ist vor allem, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist – also die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer –, dazu Beamte sowie mittelbar auch Ehepartner. Selbstständige gehören in der Regel nicht zum begünstigten Personenkreis.

  • Grundzulage für jeden unmittelbar förderberechtigten Sparer,
  • Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind, mit höherem Betrag für ab 2008 geborene Kinder,
  • einmaliger Berufseinsteiger-Bonus für junge Sparer unter 25 Jahren,
  • um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie einen festgelegten Mindesteigenbeitrag von 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (abzüglich Zulagen) einzahlen – die genauen aktuellen Zulagenbeträge und Höchstgrenzen finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Riester gibt es in mehreren Vertragsformen: als klassische Rentenversicherung, als Fonds- oder ETF-Sparplan, als Banksparplan sowie als „Wohn-Riester“ zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums. In der Auszahlungsphase wird die Riester-Rente nachgelagert besteuert, greift also erst dann, wenn der persönliche Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist. Besonders für Familien mit mehreren Kindern und für Menschen mit geringerem Einkommen können die Zulagen einen spürbaren Anteil der eingezahlten Beiträge ausmachen.

Kritik an Riester

Riester steht seit Jahren in der Kritik – zu Recht in einigen Punkten. Bemängelt werden vor allem hohe Abschluss- und Verwaltungskosten mancher Verträge, die die Rendite auffressen können, dazu geringe Flexibilität, komplizierte Antrags- und Zulagenregeln sowie in einzelnen Fällen enttäuschende Auszahlungen. Über eine grundlegende Reform der geförderten Vorsorge wird politisch seit Langem diskutiert. Prüfen Sie einen Vertrag deshalb genau auf Kosten, kalkulierte Verzinsung und Garantien, ziehen Sie unabhängige Vergleiche heran und lassen Sie sich im Zweifel bei der Verbraucherzentrale beraten, bevor Sie unterschreiben.

Die Rürup-Rente (Basisrente): Vorsorge über die Steuer

Die Rürup- oder Basisrente ist das Gegenstück für alle, die keine oder nur eingeschränkte Riester-Förderung erhalten. Gefördert wird hier nicht über Zulagen, sondern ausschließlich über den Steuervorteil: Beiträge lassen sich im Rahmen jährlicher Höchstbeträge als Sonderausgaben absetzen. Der abziehbare Anteil ist über die Jahre schrittweise auf 100 % gestiegen. Besonders interessant ist das für Selbstständige und Personen mit höherem Einkommen und entsprechend hoher Steuerlast, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Der Preis für den Steuervorteil ist allerdings eine sehr geringe Flexibilität. Die Basisrente ist bewusst der gesetzlichen Rente nachempfunden und entsprechend gebunden:

  • Auszahlung ausschließlich als lebenslange monatliche Rente – eine Kapitalauszahlung auf einen Schlag ist nicht möglich,
  • das angesparte Guthaben ist nicht frei vererbbar und kann grundsätzlich nicht gekündigt, beliehen oder übertragen werden (Hinterbliebene lassen sich nur über kostenpflichtige Zusatzbausteine absichern),
  • Beginn der Rentenzahlung frühestens ab einem gesetzlich festgelegten Mindestalter,
  • nachgelagerte Besteuerung der späteren Rente.

Riester oder Rürup – der direkte Vergleich

Beide Modelle verfolgen dasselbe Ziel – eine zusätzliche lebenslange Rente –, sprechen aber unterschiedliche Zielgruppen an und werden auf verschiedenen Wegen gefördert. Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

MerkmalRiesterRürup (Basisrente)
FörderungZulagen + ggf. SteuerSteuer (Sonderausgaben)
ZielgruppeArbeitnehmer, Beamte, FamilienSelbstständige, Gutverdiener
Förderberechtigungan Rentenversicherungspflicht gebundengrundsätzlich für alle offen
KapitalauszahlungTeilbetrag zu Rentenbeginn möglichnein, nur lebenslange Rente
Vererbbarkeiteingeschränkt möglichnur mit Zusatzbausteinen
Besteuerungnachgelagertnachgelagert

Ein Rechenbeispiel zur Einordnung

Zwei vereinfachte Fälle zeigen, warum die Wahl von der Lebenssituation abhängt – die konkreten Beträge müssen Sie mit den aktuellen offiziellen Werten und einem individuellen Angebot gegenrechnen:

  • Familie mit zwei Kindern, mittleres Einkommen: Hier zahlt der Staat über Grund- und Kinderzulagen einen erheblichen Teil des jährlichen Sparbeitrags mit. Der eigene Aufwand für die volle Förderung bleibt vergleichsweise klein – Riester kann sich in dieser Konstellation rechnen, sofern die Vertragskosten niedrig sind.
  • Selbstständige mit hohem Einkommen, keine Kinder: Zulagen greifen kaum, dafür wirkt bei Rürup der Sonderausgabenabzug umso stärker, je höher der persönliche Steuersatz ist. Wer in der Ansparphase viel Steuer spart und die geringe Flexibilität akzeptiert, kann mit der Basisrente gut fahren.

Wichtig bei beiden: Die staatliche Förderung ist nur die eine Seite. Entscheidend für das Endergebnis sind ebenso die Kosten des Vertrags und die zugrunde liegende Anlageform. Ein günstiger, breit gestreuter Fondssparplan kann über Jahrzehnte mehr ausmachen als die reine Förderquote.

Für wen lohnt es sich?

Grob vereinfacht: Riester kann sich für Familien mit Kindern und für Geringverdiener lohnen, weil die Zulagen dann besonders ins Gewicht fallen. Rürup spielt seine Stärke bei Selbstständigen und Gutverdienern mit hoher Steuerlast aus. Wer die Bindung beider Produkte scheut und maximale Flexibilität will, sollte zusätzlich einen ungeförderten ETF-Sparplan in Betracht ziehen. Ob ein konkreter Vertrag sinnvoll ist, hängt am Ende immer von den Kosten und Ihrer persönlichen Situation ab – rechnen Sie vor Abschluss mehrere Angebote durch.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Steuer- oder Anlageberatung. Förderregeln und Höchstbeträge ändern sich. Lassen Sie sich vor Abschluss unabhängig beraten (z. B. Verbraucherzentrale).

Quellen & weiterführende offizielle Informationen

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Riester-Rente: bmas.de
  2. Bundesministerium der Finanzen – Private Altersvorsorge: bundesfinanzministerium.de
  3. Verbraucherzentrale – Riester & Rürup: verbraucherzentrale.de
  4. Deutsche Rentenversicherung: deutsche-rentenversicherung.de